Der Grundofen und das Bundes Immissionsschutzgesetz

Kennen Sie das? Sie gehen an einem kalten Abend durch die Straßen ihres Viertels und die Luft erinnert sie irgendwie an London und seinem Smog vergangener Tage?

Das Heizen mit einem Holz verbrennenden Ofen hat in den vergangenen Jahren zugenommen und dementsprechend viel Feuerholzrauch liegt nun in der Luft. Nicht alle diese Kamine und Öfen entsprechen dabei dem neusten Stand der Technik und pusten mit dem Heizen Feinstaub durch den Schornstein.

Die Schadstoffbelastung in der Luft wird immer mehr zu einem gesundheitlichen Problem, betrifft auch die Verbrennung von Holz in den Kaminen und Kaminöfen. Offene Kamine oder ältere Kaminöfen verbrennen das Holz schnell, aber oft nicht vollständig genug, um den Feinstaubausstoß niedrig zu halten.

Mit einem Grundofen, der seine Rauchgase durch ein schamotiertes Zugsystem führt, liegt die Abbrandtemperatur im Brennraum bei ca. 800 Grad – die Rauchgase werden durch das Zugsystem geführt, um die Energie an das Schamottsystem abzugeben. Strahlungswärme wird bis zu 24 Stunden wieder abgegeben. Das Holz verbrennt vollständig und es ergeben sich ausgezeichnete Abgaswerte. Ein von uns gebauter Grundofen erfüllt auf jeden Fall die bisherigen Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) und auch die der zweiten Stufe ab dem 31.12.2014, mit noch einmal verschärften Grenzwerten.

Feinstaub (Englisch Particulate Matter, kurz PM) wird auch als Schwebstaub bezeichnet

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Doch was ist eigentlich Feinstaub?

„Feinstaub (Englisch Particulate Matter, kurz PM) wird auch als Schwebstaub bezeichnet, weil seine feinen Teilchen so leicht sind, dass sie nicht sofort zu Boden sinken, sondern in der Luft schweben. Die winzigen Partikel sind mit bloßem Auge nicht erkennbar, nur bei bestimmten Wetterlagen wird Feinstaub als eine Art Dunstglocke sichtbar. Feinstaub wird in Mikrometer – das ist ein Millionstel Meter – gemessen. Als PM10 werden alle Teilchen bezeichnet, die kleiner als zehn Mikrometer sind. […]

Vereinfacht kann man sagen: Je kleiner die Staubkörner, desto gefährlicher sind sie für den Menschen, weil sie umso tiefer in die Lunge eindringen können. Hinzu kommt, dass Feinstaub mit Schwermetallen oder anderen krebserregenden Substanzen behaftet sein kann.“( Apotheken Umschau )

Warum ist Feinstaub so gefährlich?

Im Umweltbundesamt heißt es dazu:
„Die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub reichen von Entzündungen der Atemwege bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen. Die Vielfalt der Wirkungen ergibt sich unter anderem daraus, dass die Partikel je nach ihrer Größe unterschiedlich weit in den menschlichen Organismus eindringen. PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle und die Luftröhre eindringen, PM2,5 bis in die kleinen Bronchien und Bronchiolen. Ultrafeine Partikel erreichen sogar die Lungenbläschen und können in den Blutkreislauf gelangen.

Eine starke Belastung mit solchen Teilchen gilt als Risikofaktor für verschiedene akute und chronische Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme und einige Krebserkrankungen.
(http://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub)

Seit Ende 2012 müssen Sie Ihrem Schornsteinfeger einen Altersnachweis für Ihre Feuerstätte erbringen, denn Ziel ist es, die alten “Feinstaubschleudern” aus dem Brennverkehr zu ziehen. Ob der eigene Kamin oder Kaminofen (manchmal auch “dänischer Ofen” genannt) davon betroffen ist, kann man der Herstellerbescheinigung entnehmen oder auch der Online-Datenbank unter der Adresse: 

http://www.zert.hki-online.de/

Dieser Kamin stammt aus den 80er Jahren-heizte aus dem Schornstein raus und verbrauchte einfach nur viel Holz … Hätte er die Prüfung nach dem Bundes- Immissionschutzgesetz bestanden? Sicher nicht und so wurde er durch einen Grundofen ersetzt. Nun ist es mollig warm und immissionsarm.

Im § 26 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) heißt es zu den Grenzwerten:

(1) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:

1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,

2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.
Wenn eine solche Bescheinigung nicht vorliegt, muss sie durch eine Schornsteinfegermessung ermittelt werden. Je nach Alter des Kamins oder Ofens gelten dabei Übergangsfristen: Erfolgte die Typprüfung bis Ende 1984, gilt das Jahr 2017, für Baureihen bis einschließlich 1994 das Jahr 2020 und für Geräte, die zwischen Januar 1995 und dem Inkrafttreten der Verordnung im März 2010 geprüft wurden, das Jahr 2024 als spätester Zeitpunkt für einen Austausch bzw. die Nachrüstung mit einem zugelassenen Staubfilter – falls die Emissionsgrenzwerte dann nicht eingehalten werden sollten.

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